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   BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 114/09   

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https://dejure.org/2010,10987
BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 114/09 (https://dejure.org/2010,10987)
BPatG, Entscheidung vom 29.09.2010 - 26 W (pat) 114/09 (https://dejure.org/2010,10987)
BPatG, Entscheidung vom 29. September 2010 - 26 W (pat) 114/09 (https://dejure.org/2010,10987)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "easy.TV So muss Fernsehen sein. (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - teilweises Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "easy.TV So muss Fernsehen sein. (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - teilweises Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "easy.TV So muss Fernsehen sein. (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - teilweises Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • BPatG, 05.03.2008 - 29 W (pat) 223/04
    Auszug aus BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 114/09
    Für die Dienstleistungen "Werbung, insbesondere Rundfunkwerbung, Entwurf und Erstellung von Werbetexten und Werbespots" sind die angemeldeten Zeichen lediglich eine Sachangabe dazu, wofür geworben werden soll, und werden daher vom Publikum nicht als betrieblicher Herkunftshinweis wahrgenommen werden (vgl. BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 223/04 - Dating TV).

    Mit dem angemeldeten Zeichen versehene vorgenannte Waren vermitteln dem Verbraucher nur den Sachhinweis auf den Inhalt, nicht aber einen betriebsbezogenen Hinweis auf den Hersteller (vgl. BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 223/04 - Dating TV für Computersoftware, 30 W (pat) 69/02 - SingleTV für Telefonkarten).

    Für die Dienstleistungen "Sammeln und Liefern von Daten, Nachrichten und Informationen, Beratung und technische Unterstützung auf den Gebieten der Informations- und Computertechnologie und der Telekommunikation, Dienstleistungen eines Internetproviders, nämlich Internetzugang über Software, E-Mail-Dienste , Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung, Webhosting, softwaremäßige Vernetzung von Rechnern und Rechnernetzwerken, Registrierung und Verwaltung von Domainnamen " besteht ein enger Zusammenhang zur Telekommunikation, so dass auch für diese "easy.TV" nicht als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst wird (vgl. BPatG 29 W (pat) 223/04 - Dating TV).

  • BPatG, 18.04.2007 - 29 W (pat) 27/05
    Auszug aus BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 114/09
    Der durchschnittliche Verbraucher versteht unter der Abkürzung "TV" für "Fernsehen" sowohl das Fernsehprogramm als auch das zum Empfang des Fernsehprogramms geeignete Endgerät (vgl. BPatG 29 W (pat) 27/05 - TV-Wartezimmer).

    Wegen des engen Zusammenhangs zwischen Waren und den zugehörigen Vermietungsdienstleistungen erschließt sich der beschreibende Aussagegehalt auch unmittelbar für die Dienstleistung "Vermieten von Festnetzen und Funknetzen für das Kabelfernsehen" (vgl. BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 27/05 - TV Wartezimmer).

    Dementsprechend hat das Bundespatentgericht für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen auch ähnlichen Zeichen die Eintragung verwehrt (BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 27/05 - TV-Wartezimmer; 29 W (pat) 162/98 - POWER-RADIO-TV; 30 W (pat) 69/02 - Single TV; 32 W (pat) 86/05 - Traumpartner TV; 32 W (pat) 278/02 - Talent TV, 29 W (pat) 233/04 - Dating TV; 27 W (pat) 49/09 - Fernsehen 1. Klasse).

  • BPatG, 19.05.2003 - 30 W (pat) 69/02
    Auszug aus BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 114/09
    Mit dem angemeldeten Zeichen versehene vorgenannte Waren vermitteln dem Verbraucher nur den Sachhinweis auf den Inhalt, nicht aber einen betriebsbezogenen Hinweis auf den Hersteller (vgl. BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 223/04 - Dating TV für Computersoftware, 30 W (pat) 69/02 - SingleTV für Telefonkarten).

    Dementsprechend hat das Bundespatentgericht für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen auch ähnlichen Zeichen die Eintragung verwehrt (BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 27/05 - TV-Wartezimmer; 29 W (pat) 162/98 - POWER-RADIO-TV; 30 W (pat) 69/02 - Single TV; 32 W (pat) 86/05 - Traumpartner TV; 32 W (pat) 278/02 - Talent TV, 29 W (pat) 233/04 - Dating TV; 27 W (pat) 49/09 - Fernsehen 1. Klasse).

  • BPatG, 24.07.2012 - 24 W (pat) 542/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "your vision. our know how." - keine

    v. 24. Oktober 2007 - in.Stuttgart; BPatG 26 W (pat) 114/09, Entsch.

    v. 23. Februar 2011 - acTiVo) und der Abschluss einer Aussage durch einen Punkt (vgl. BPatG, Entsch. v. 18. März 2010, 27 W (pat) 32/10 - Jeden Tag anders; BPatG 26 W (pat) 114/09, Entsch.

  • BPatG, 11.05.2011 - 26 W (pat) 83/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Kredit (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Der Punkt, der weiße Strich und die Verwendung verschiedener Hintergrundfarben für einzelne Wortbestaltteile verdeutlichen allenfalls, dass der Begriff "Volks.Kredit" aus einer Aneinanderreihung zweier Bestandteile besteht (vgl. BPatG 29 W (pat) 159/01 - info.portal; 32 W (pat) 85/06 - in Stuttgart; 26 W (pat) 114/09 - easy.TV So muss Fernsehen sein., PAVIS PROMA - (CD-ROM); Ströbele/Hacker MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 126, 127).
  • BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 112/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "easy.TV (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Parallelverfahren 26 W (pat) 114/09.
  • BPatG, 09.11.2011 - 26 W (pat) 538/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "BERLINER RUNDFUNK 91/4 (Wort-Bild-Marke)" -

    Hierzu verweist die Markenstelle auf die Entscheidungen BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 114/09 - easy.TV So muss Fernsehen sein; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 234/01 - BEST FOOD CATERING; BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 157/01 - music on click und BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 101/09 - HOMEPAGE EASY.
  • BPatG, 11.05.2011 - 26 W (pat) 102/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Plasma-TV (Wort-Bild-Marke)" -

    Der Punkt, der weiße Strich und die Verwendung verschiedener Hintergrundfarben für einzelne Wortbestaltteile verdeutlichen allenfalls, dass der Begriff "Volks.Plasma-TV" aus einer Aneinanderreihung zweier Bestandteile besteht (vgl. BPatG 29 W (pat) 159/01 - info.portal; 32 W (pat) 85/06 - in Stuttgart; 26 W (pat) 114/09 - easy.TV So muss Fernsehen sein., PAVIS PROMA - (CD-ROM); Ströbele/Hacker MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 126, 127).
  • BPatG, 09.09.2014 - 27 W (pat) 43/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dein Ziel. Unser Weg." - Slogan - keine

    Auch der Abschluss einer Aussage durch einen Punkt entspricht den Werbegepflogenheiten (vgl. BPatG 26 W (pat) 114/09, Entsch.
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